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Artikelverwaltung

Mit der Artikelverwaltung lassen sich neue Artikel in einem Online Dienst hinterlegen und anpassen. In vorgefertigten Online-Diensten werden Artikel bereits bei der Fertigung der Vorlage eingepflegt.

Falls in einem vorgefertigten Online-Dienst aus dem App-Store kein Artikel hinterlegt ist, muss mindestens ein Artikel hingezufügt werden, um die zu entrichtende Gebühr für die behördeliche Leistung genauer zu definieren.

Existiert zu einer behördlichen Leistung eine landesweite Gebührenordnung und sind dadurch die Gebühren bekannt, so werden diese bei der Modellierung der Antragsverfahren bereits hinterlegt. 

Änderungen an den Preisen einzelner Artikel in der Artikelverwaltung werden erst auf der Bezahlen-Seite, kurz vor Aufruf der Bezahlschnittstelle sichtbar. Im Antrag selbst müssen die Preise manuell nachgepflegt werden. Bitte kontaktieren Sie hierfür das ihren Plattformbetreiber oder Service-Center der FJD.

Artikel anlegen und anpassen

In der Konfiguration des Bezahlverfahren lassen sich über das Aktionsmenü un der Option Artikel hinzufügen neue Artikel in einem Onlline-Dienst hinterlegen.

In dem sich öffnenden Dialog müssen nun mindestens der interne Name, die Anzahl, eine Beschreibung und der Preis pro Einheit angegeben werden. In manchen Fällen, bei der Nutzung von Sollstellung, werden zusätzliche Angaben benötigt, worauf die EFAST-Plattform mit einer entsprechenden Meldung hinweist.

Der interne Name darf keine Sonder- oder Leerzeichen enthalten.

Nach dem Speichern der Artikeldetails wird die Übersicht der Artikel angezeigt und der neu hinzugefügte Artikel erscheint in der Liste.

Universelles Onlineverfahren

Bei der Nutzung des Universellen Onlineverfahren, ist bereits ein Artikel hinterlegt. Dieser sollte vor der Nutzung des Online-Dienstes angepasst werden, da der Betrag auf 0 Cent eingestellt ist. Das Löschen dieses Artikels ist nicht möglich.

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Defaultwerte herstellen

In vorgefertigten Online-Diensten werden Artikel bereits bei der Erstellung der Vorlage hinterlegt. Oft wird bei diesen Artikeln die Anzahl eines Artikels dynamisch aus den Angaben im Antrag ermittelt oder der Preis ist bereist eingetragen. Änderungen an einem Paramter eines Artikels werden am Ende der Zeile durch den zusätzlichen Link zurücksetzen kenntlich gemacht. Durch einen Klick auf zurücksetzen werden die Werte aus der Vorlage wieder in den Artikel übernommen.

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Sind in der Spalte Anzahl keine konkreten Zahlen hinterlegt, sondern Variablen im Format ${G03001771.F99000333} so, wird die Anzahl aus Angaben im Antrag gesteuert. Diese Einträge sollten auf keinen Fall geändet werden, da dann die Berechnung der Gebühren nicht mehr funktioniert.

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Beispiel: Sterbefallanzeige mit Beantragung von Urkunden

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