Konfiguration Benutzergruppe, Anmeldung (Authentifikationslevel) und Schriftformerfordernis
Mit dem Authentifikationslevel wird festgelegt, ob und wie sich der Antragsteller anmelden muss. Außerdem wird bestimmt, welche Schriftformerfordernis (Legitimation am Ende der Antragsstrecke) der Antragsteller erfüllen muss und welche Möglichkeiten er hierfür hat.
Anmeldung
Zur Anmeldung für den Antragsteller werden in erster Linie Servicekonten angeboten. Hierbei unterscheidet man zwischen zwei Kontotypen:
Unter Bürgerkonto versteht man eine natürliche Person.
Mit Organisationskonto ist eine juristische Person gemeint, z.B. eine Firma.
Über den Punkt “Anmeldung mit” kann bereits einer dieses Kontotypen ausgeschlossen werden, falls dieser für einen bestimmten Antrag nicht vorgesehen ist.
Start eines Antrags auf eine Gruppe einschränken
Durch die Auswahl einer Gruppe lässt sich einschränken, welcher Personenkreis einen Antrag überhaupt starten kann (vgl. Kapitel "Weitergabe von unvollständigen und bereits versendeten Anträgen innerhalb einer Gruppe per Token"). Für bestimmte Anträge könnte ein Start auf Mitglieder der Gruppe Ärzte eingeschränkt werden, damit der Antrag nur durch eine Ärztin oder einen Arzt gestartet werden kann. Eine Ärztin oder Arzt muss sich dann zuvor im jeweiligen System registrieren und mit dem jeweiligen Plattformbetreiber in Kontakt treten.
Minimales Vertrauensniveau zur Anmeldung
Hier wird festgelegt, ob und wie sich der Antragsteller bei Antragsstart registrieren bzw. anmelden muss.
Kein: Jeder kann anonym und ohne Registrierung den Antrag starten.
Basisregistrierung: Jeder mit einem Servicekonto-Account, welcher eine verifizierte E-Mail-Adresse enthält, kann einen Antrag starten.
Substanziell: Dies entspricht der Anmeldung mit einem ELSTER-Zertifikat.
Hoch: Jeder mit einem Servicekonto, welches bereits mit einer eID (oder eID gleichgestellten Identitätsnachweisen z.B. elektronischen Aufenthaltstitel) verifiziert wurde, kann den Antrag starten.
Schriftformerfordernis
Wenn eine Unterschrift beim Versand des Antrages erforderlich ist, kann hier eingestellt werden, wie diese zu leisten ist. Die verschiedenen Möglichkeiten lassen sich kombinieren. Steht mehr als eine Möglichkeit zur Verfügung, kann der Antragsteller auswählen, welche er nutzen will.
Nicht erforderlich: Ein Antragsteller füllt einen Antrag online aus und sendet ihn anschließend ohne weitere Identifikation an den hinterlegten Zustellweg.
Hybrideinreichung mit Unterschrift-Bogen per Post: Ein Antragsteller füllt einen Antrag online aus, druckt einen Unterschriftsbogen aus, unterschreibt diesen und sendet das Dokument per Post an die "Zuständige Stelle".
ELSTER-Zertifikat (nur Mein Unternehmenskonto): Ein Antragsteller füllt einen Antrag online aus und autorisiert sich mittels ELSTER-Zertifikat, um den Antrag abzusenden. Die Daten aus dem ELSTER-Zertifikat werden mit dem Antrag in den Metadaten bzw. im Deckblatt an den hinterlegten Zustellweg übermittelt.
Elektronischer Identitätsnachweis (eID): Ein Antragsteller muss seinen Personalausweis o.ä. auslesen lassen und die Daten aus dem Personalausweis werden mit dem Antrag in den Metadaten bzw. im Deckblatt an den hinterlegten Zustellweg übermittelt.
Qualifizierte elektronische Signatur: Ein Antragsteller signiert einen Antrag (wenn vorhanden auch Anlagen) mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (Zertifikat bzw. Signaturkarte (Chipkarte) und Kartenleser bzw. Fernsignatur).
Fernsignatur (Governikus SigningBroker): Ein Antragsteller füllt einen Antrag online aus und identifiziert sich über einen Identitätsprovider, beispielsweise über seine Bank oder einen anderen Signaturdienst. Zur Erstellung der Signatur wird man auf die entsprechende Webseite weitergeleitet. Der Antrag wird direkt nach der Identifizierung an den hinterlegten Zustellweg übermittelt. Dieser Service steht nur zur Verfügung, wenn ein Vertrag mit Governikus geschlossen wurde. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.governikus.de/loesungen/produkte/signingbroker/
Als alternative Identifikation steht Ihnen zudem folgende Möglichkeit zur Verfügung, welche nicht als schriftformersetzend gilt:
Hybrideinreichung mit Unterschrift-Bogen als Upload: Bei der hybriden Einreichung mit Unterschriftenbogen füllt der Antragsteller den Antrag zunächst online aus. Anschließend druckt er entweder den Antrag selbst oder einen separaten Unterschriftenbogen aus und unterschreibt diesen. Danach scannt er das unterschriebene Dokument ein und lädt es als Anhang zum Antrag hoch. Sowohl der Online-Antrag als auch das unterschriebene Dokument werden dann gemeinsam an den hinterlegten Zustellweg übermittelt.
Je nach Bundesland sind unterschiedliche Kombinationen bei Anmeldung und Schriftformerfordernis, auch für Bürger- und Organisationskonten erlaubt. Wird eine Kombination gewählt, die nicht zulässig ist, erscheint eine entsprechende Fehlermeldung.
Datenschutzbestimmungen (DSGVO-Text)
Falls der oben gezeigte Satz geändert werden soll, kann dies über „abweichender Text“ eingerichtet werden. Zur Formatierung wird die Auszeichnungssprache „Markdown“ verwendet. Die notwendigen Links sind bereits im Standard-Text enthalten. Durch Speichern
wird der geänderte Text übernommen.
Hybrid Einreichung Text
„Hybrid Einreichung Text“: Dieser Text wird im Falle der Hybrideinreichung dem Antragsteller nach dem Absenden des Antrags angezeigt. Er weist auf die weiteren erforderlichen Schritte hin und kann angepasst werden. Auch hier können Sie Formatierungen mit „Markdown“ verwenden. (Markdown-Editor, vgl. Kapitel „Angaben zum Datenschutz im Verarbeitungsverzeichnis machen“).