😀 Benutzerkonto verwalten
Für den Zugriff auf eine EFAST-Plattform wird ein aktives Benutzerprofil benötigt. Falls kein aktives Konto existiert, muss ein neues angelegt werden. Für Antragsteller wird dies transparent bei der Anmeldung über ein Servicekonto erledigt, Behörden müssen sich manuell registrieren.
Auf einer EFAST-Plattform gibt es zwei Arten von Benutzerprofilen, das der Antragsteller und das der Behördenmitarbeiter. Antragsteller melden sich in der Regel über ein Servicekonto (zukünftig "Servicekonto Bund") an, registrieren sich nicht direkt auf der EFAST-Plattform, da die Anmeldung vom Servicekonto übernommen wird. Behördenmitarbeiter registrieren sich direkt auf der EFAST-Plattform, ohne Nutzung eines Servicekontos, da auch die Anmeldung direkt auf der EFAST-Plattform erfolgt.
Die Anmeldung für Antragsteller wird im Kapitel "Servicekonten" erläutert.
Das Benutzerkonto für Behördenmitarbeiter stellt den Zugang zu EFAST bereit. Darüber erfolgen sowohl die Administration als auch die Organisation Ihrer behördlichen Tätigkeiten. Sie können individuelle oder geteilte E-Mail-Adressen für das Benutzerprofil verwenden. Daher sollten vor dem Anlegen eines Benutzerkontos festgelegt werden, zu welchem Zweck dieses Konto verwenden wollen. Davon hängt ab, welche E-Mail-Adresse für die Registrierung verwendet werden. Die einzige Voraussetzung ist, dass unter dieser E-Mail-Adresse externe E-Mails empfangen werden können. Diese E-Mail-Adresse wird im Zuge der Registrierung durch die EFAST-Plattform verifiziert.
Es hat sich als praktisch erwiesen, dass administrative Arbeiten, wie die Verwaltung von Mitgliedern in einer App und die von Leistungen in der StartApp, mit der Hilfe eines gemeinsamen Benutzerprofils erledigt werden, das mit einer Funktions-E-Mail-Adresse angelegt wurde, also geteiltes Postfach besitzt. Dies erleichtert beispielsweise die Übergabe bei Abteilungswechseln oder Abwesenheit. Für die tägliche Arbeit im Behördenpostfach hat sich dagegen ein individuelles Konto mit persönlicher E-Mail-Adresse bewährt.