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Bestätigung konfigurieren

Nach der Auswahl des Zustellweges muss für mindestens einen Zustellweg die Bestätigungsnachricht aktiviert werden. Mit dieser Nachricht versendet die EFAST-Plattform eine Kopie des Antrages an den Antragsteller in sein Postfach der BundID oder des ElsterMUK. In der Konfiguration der Bestätigung lässt sich der Betreff wählen und Informationen zum Verfahren hinterlegen. Standardmäßig ist die Benachrichtigung im ersten Zustellweg aktiviert, im zweiten und jeden weiteren Zustellweg ist sie deaktiviert.

Ob eine Benachrichtigungs-E-Mail an den Antragsteller auf der jeweiligen EFAST-Plattform verpflichtend ist, legt der Betreiber der Plattform fest.

Um die Bestätigung zu individualisieren, kann der Betreff und der Text innerhalb der Textbox angepasst werden. Zur Dynamisierung der Texte können folgende Variablen genutzt werden:

  • ${title} - Antragstitel

  • ${az} - Aktenzeichen

  • ${datum} - Antragsdatum

  • ${as.vorname} - Antragsteller Vorname (nur bei registrierten Benutzern)

  • ${as.nachname} - Antragsteller Nachname (nur bei registrierten Benutzern)

  • ${as.email} - Antragsteller E-Mail (nur bei registrierten Benutzern)

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Mit einem Klick auf Speichern übernimmt die EFAST-Plattform die Änderungen. Die hinterlegte Nachricht wird bei neu gestarteten und eingerichteten Verfahren automatisch versendet.

Hat sich ein Antragsteller über BundID oder ElsterMUK angemeldet, bekommt er eine Kopie des Antrages mit Quittung und ggf. einer Bescheinigung in sein Postfach des entsprechenden Servicekontos zugestellt.

In wenigen Ausnahmefällen ist eine Anmeldung unabhängig von einem Servicekonto noch möglich. Nachrichten an den Antragsteller werden in solchen Fällen über die EFAST-Plattform verwaltet und der Antragsteller wird durch eine E-Mail darüber informiert, dass es zu seinem Antrag neue Informationen gibt. Über den Schreibtisch kann der Antragsteller dann die neuen Informationen in seinem Antrag einsehen.

Wurde als Zustellweg FIT-Connect oder XTA gewählt, so erhält der Antragsteller zunächst eine Nachricht, die den Versand des Antrags bestätigt. Danach folgt eine Mitteilung, ob die Daten vom empfangenden System entgegengenommen oder zurückgewiesen wurden. Diese Nachrichten geben nur den technischen Stand der Datenübermittlung wieder und sagen nichts über den Bearbeitungsstand aus.

Anonyme Antragsteller erhalten weder eine Bestätigung über den Versand, noch werden sie über Erfolg oder Misserfolg einer Zustellung an die Behörde informiert.

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