Bestätigung konfigurieren
Nach der Auswahl des Zustellweges muss für mindestens einen Zustellweg die Bestätigungsnachricht aktiviert werden. Mit dieser Nachricht versendet die EFAST-Plattform eine Kopie des Antrages an den Antragsteller in sein Postfach der BundID oder des ElsterMUK. In der Konfiguration der Bestätigung lässt sich der Betreff wählen und Informationen zum Verfahren hinterlegen. Standardmäßig ist die Benachrichtigung im ersten Zustellweg aktiviert, im zweiten und jeden weiteren Zustellweg ist sie deaktiviert.
Ob eine Benachrichtigungs-E-Mail auf Ihrer EFAST-Plattform verpflichtend ist, legt der Betreiber fest.
Der Standard-Default-Text lässt sich bei Bedarf anpassen. Hierfür können folgende Variablen genutzt werden:
${title} - Antragstitel
${az} - Aktenzeichen
${datum} - Antragsdatum
${as.vorname} - Antragsteller Vorname (nur bei registrierten Benutzern)
${as.nachname} - Antragsteller Nachname (nur bei registrierten Benutzern)
${as.email} - Antragsteller E-Mail (nur bei registrierten Benutzern)

Mit einem Klick auf Speichern
übernimmt die EFAST-Plattform die Änderungen. Die hinterlegte Nachricht wird bei neu eingerichteten Verfahren automatisch versendet.
Hat sich ein Antragsteller über BundID oder ElsterMUK angemeldet, bekommt er eine Kopie des Antrages mit Quittung und ggf. einer Bescheinigung in das Postfach des entsprechenden Servicekontos zugestellt. Ohne Servicekonto erfolgt eine Benachrichtigung per E-Mail, dass der Antrag neue Informationen enthält und der Antragsteller findet die Daten dann bei seinem Antrag auf dem Schreibtisch der EFAST-Plattform.
Wurde als Zustellweg FIT-Connect oder XTA gewählt, so erhält der Antragsteller zunächst eine Nachricht, die den Versand des Antrags bestätigt. Danach folgt eine Mitteilung, ob die Daten vom empfangenden System entgegengenommen oder zurückgewiesen wurden. Diese Nachrichten geben nur den technischen Stand der Datenübermittlung wieder und sagen nichts über den Bearbeitungsstand aus.
Anonyme Antragsteller erhalten weder eine Bestätigung über den Versand, noch werden sie über Erfolg oder Mißerfolg einer Zustellung an die Behörde informiert.