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Bezahlverfahren auswählen

Policy

Bei der Policy stehen Ihnen folgende Möglichkeiten stehen zur Auswahl:

  • inaktiv – Der Antrag wird ohne Bezahlung abgesendet werden.

  • optional – Der Antrag kann auch ohne Bezahlung abgesendet werden.

  • verpflichtend – Der Antrag kann erst nach Bezahlung abgesendet werden.

  • nachgelagert – Der Antrag wird nach der Leistung berechnet

Payment-Services

Damit beim Absenden eines Antrags oder nach Absenden des Antrags eine Gebühr online bezahlt werden kann, wählen Sie im Dialog einen geeigneten Payment Service aus.

Auf der EFAST-Plattform stehen Ihnen mehrere Payment-Services zur Verfügung.

Bei nachgelagerter Bezahlung können Sie eine Rechnung mit Bezahllink aus dem Behördenpostfach an den Antragsteller senden. Entsprechend steht diese Funktion nur in Kombination mit einer Zustellung in eine App "Behördenpostfach" zur Verfügung (siehe Kapitel "Zustellweg auswählen"). Mit dem Bezahllink kann die Rechnung bezahlt werden, die Sie als Behörde vorher geprüft und über Ihr Rechnungssystem erstellt haben. Bei einer nachgelagerten Bezahlung erfolgt keine Rückmeldung an EFAST über die erfolgte Zahlung. Des Weiteren erhalten Sie keine Transaktionsnummer.

Für alle Optionen, die eine Bezahlung ermöglichen, muss der Payment Service komplett konfiguriert werden.

Wollen Sie die Quittung, die der Antragsteller nach dem Absenden erhält, ebenfalls in Kopie erhalten, dann wählen Sie die Check-Box „Quittung erstellen“ aus. Der Antragsteller erhält in jedem Fall eine Quittung.

Die Quittung kann in der Konfiguration unter Quittung konfigurieren angepasst werden.

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