Bezahlverfahren auswählen
In diesem Artikel wird die Konfiguration der Policy und die Auswahl des Bezahlverfahrens erläutert.
Policy
Bei der Policy stehen folgende Möglichkeiten zur Auswahl:
inaktiv – Der Antrag wird ohne Bezahlung abgesendet werden.
optional – Der Antrag kann auch ohne Bezahlung abgesendet werden.
verpflichtend – Der Antrag kann erst nach Bezahlung abgesendet werden.
nachgelagert – Der Antrag wird nach der Leistung berechnet
Payment-Services
Damit beim Absenden eines Antrags oder nach Absenden des Antrags eine Gebühr online bezahlt werden kann, wird die Checkbox des entsprechenden Payment Service ausgewählt.
Auf der EFAST-Plattform stehen mehrere Payment-Services zur VerfĂĽgung.
Bei nachgelagerter Bezahlung kann eine Rechnung mit Bezahllink aus dem Behördenpostfach an den Antragsteller gesendet werden. Entsprechend steht diese Funktion nur in Kombination mit einer Zustellung in eine App "Behördenpostfach" zur Verfügung (siehe Kapitel "Zustellweg auswählen").
Mit dem Bezahllink kann die Rechnung bezahlt werden, die durch die Behörde vorher geprüft und über ein Rechnungssystem erstellt wurde. Bei einer nachgelagerten Bezahlung erfolgt keine Rückmeldung an EFAST über die erfolgte Zahlung. Des Weiteren wir keine Transaktionsnummer übermittelt.
Für alle Optionen, die eine Bezahlung ermöglichen, muss der Payment Service komplett konfiguriert werden.
Wenn die Quittung, welche der Antragsteller nach dem Absenden erhält, ebenfalls in Kopie erhalten werden soll, muss die Checkbox „Quittung erstellen“ ausgewählt werden. Der Antragsteller erhält in jedem Fall eine Quittung.