Digitale Bescheinigung im Verfahren konfigurieren
In der Verfahrenskonfiguration kann unter dem Punkt Bescheinigung festgelegt werden, welche Vorlage für eine Bescheinigung verwendet werden soll und wann diese zur Verfügung gestellt werden soll. Mit der Verwendung eines Signaturservices lässt sich die Bescheinigung später durch eine Webanwendung prüfen.
Bescheinigung konfigurieren
In der Verfahrenskonfiguration kann die digitale Bescheinigung unter dem Punkt Bescheinigung mit einem Klick auf auswählen
konfiguriert werden.
Im Anschluss wird die Standardkonfiguration gezeigt, falls Ihre Konfiguration abweicht, bitten wir Sie, sich für die Konfiguration bei Ihrem Plattformbetreiber zu melden
Es stehen folgende Bescheinigungsvorlagen zur Auswahl:
Standardvorlage:
Eine produktive Nutzung dieser Vorlage wird nicht empfohlen, sie ist nur zu Demozwecken vorgesehen.Verfahrensvorlage:
Bei ausgewählten Verfahren ist im Verfahren selbst eine spezifische Vorlage hinterlegt, die für eine produktive Nutzung vorgesehen ist.Spezifische Vorlage:
Soll eine spezifische Vorlage genutzt werden soll, so muss diese über einen Klick auf
Spezifische Vorlage hochladen
oder über das Aktions Menü und den PunktSpezifische Bescheinigungsvorlage hochladen
rechts oben zum Verfahren hochgeladen werden.
Verfahrensvorlagen und spezifische Vorlagen können Sie nur auswählen, wenn sie aktiviert und vorhanden sind.
Für die Erstellung einer spezifischen Bescheinigungsvorlage wenden Sie sich gerne an unser FJD Service-Center. Der QR-Code in der Bescheinigung kann beispielsweise mit der Infektionsschutzbelehrung verwendet werden.
Vor dem produktiven Einsatz sollte geprüft werden, ob eine individualisierte Vorlage der Bescheinigung zwingend erforderlich ist.
Soll auf der Abschlussseite Ihres Antrags eine digitale Bescheinigung mit einem QR-Code erstellt werden, setzt dies einen Signatur- bzw. Zertifikatsservice voraus. Der hinterlegte QR-Code enthält Daten aus den Antragsfeldern und eine Signatur, mit der die Bescheinigung geprüft werden kann.
Die gewählte Konfiguration wird mit einem Klick auf den Button Auswählen
gespeichert.
Mit der oben gezeigten Einstellung kann - vorausgesetzt der Antrag wurde bezahlt, die digitale Bescheinigung vom Antragsteller nach erfolgreicher Übermittlung des Antrags selbst ausgedruckt werden.
Kopie der Bescheinigung für die Behörde
Bei einer Zustellung der Anträge in das interne Behördenpostfach kann der Ausdruck der Bescheinigung auch durch die Behörde erfolgen, die diese dann beispielsweise signieren und/oder siegeln kann. Durch diese Funktion wird es einer Behörde auch ermöglicht, eine Bescheinigung zu einem späteren Zeitpunkt auf Anfrage zu drucken und dem Antragsteller zu senden.
Hinweise zur Bescheinigung
Auf der Bescheinigung kann eine QR-Code durch die EFAST-Plattform angebracht werden, wenn die Konfiguration entsprechend vorgenommen wurde. Die Informationen im QR-Code beinhalten die Anmeldedaten des Antragstellers, der zuständigen Stelle und das Datum der Antragstellung/Belehrung.
Da der Antragsteller die Angabe zur Person im Antrag ändern kann, können Unterschiede zwischen dem Inhalt der Bescheinigung und den Informationen, die im QR-Code enthalten sind auftreten. Solche Abweichungen können bei einer Prüfung der Bescheinigung nur durch den Prüfer aufgeklärt werden.Um eine Belehrung mit Bescheinigung vollständig online abwickeln zu können sollte der Onlinedienst so konfiguriert werden, dass die Identität des Antraghstellers bei der Anmeldung und beim Versand mittels eID geprüft werden, zusätzlich sollte die Bezahlung verpflichtend sein.