Erneutes Aktivieren einer Konfiguration notwendig
Änderungen an der Konfiguration eines Antrages machen es in vielen Fällen erforderlich, dass die bearbeitete Konfiguration erneut aktiviert werden muss. Die EFAST-Plattform signalisiert dies durch einen Wechsel der Ampel von Grün nach Gelb-Grün.
Konfigurationsänderungen
Von Zeit zu Zeit ergeben sich notwendige Anpassungen an einem Online-Dienst. Diese Anpassungen erfordern es in vielen Fällen, dass das Verfahren erneut über die Oberfläche der EFAST-Plattform aktiviert werden muss. Die Ampel in der Konfigurationsansicht gibt einen Hinweis, ob eine Änderung erst nach einer erneuten Aktivierung des Verfahrens in die aktive Konfiguration übernommen wird.
Aktives Verfahren ohne Änderungen
Wurde ein Verfahren vollständig eingerichtet, ist aktiv und es liegt keine Änderung im Online-Dienstes vor, die eine erneute Aktivierung zur Übernahme der Änderungen erfordert, vor, so wird dies mit einer grünen Ampel signalisiert.
Sonderfall einer neuen Vorlage
Sobald eine neue Version einer Vorlage eines Online-Dienstes verfügbar ist, wird in der Oberfläche durch eine Nachricht in einer gelben Box darauf hingewiesen. Durch einen Klick auf den Button Bestätigen wird die neue Vorlage übernommen, ohne dass eine erneute Aktivierung des Verfahrens notwendig wird.
Eine Aktualisierung der Vorlage benötigt erfordert kein erneutes Aktivieren des Antrages und wird unmittelbar wirksam.
Aktives Verfahren mit Änderungen in der Konfiguration
Erfolgt eine Änderung in der Konfiguration eines Online-Dienstes, so signalisiert die Ampel die Notwendigkeit einer erneuten Aktivierung durch eine gelb-grüne Ampel. Die Aktivierung kann entweder über den Link Konfiguration aktivieren
am Beginn der Übersicht der Verfahrenskonfiguration oder den Menüpunkt Konfiguration aktivieren
aus dem Aktionsmenü rechts oben ausgelöst werden.
Ein erneutes Aktivieren der Konfiguration kann jederzeit durchgeführt werden, auch wenn die Ampel keine Änderung signalisiert. Eine erneute Aktivierung der Konfiguration hat dann keine Änderungen zur Folge.
Eine Aktivierung der Konfiguration kann jederzeit erfolgen, wenn Zweifel herrschen, ob die aktive Konfiguration der bearbeitbaren Konfiguration entspricht.
Sollte durch das Aktivieren eines Online Dienstes die gelbe Ampels nicht ausgehen, so hilft es unter Umständen einmal bei Verfahren mit dem Link bearbeiten
den Dialog zu öffnen und ohne Änderung mit einem Klick auf Speichern
zu beenden.
Gründe für einen Wechsel der Ampel nach Gelb-Grün
Die folgende Liste gibt eine Übersicht über Konfigurationsänderungen, die zur Folge haben, dass die Ampel nach Gelb-Grün wechselt.
Änderung des Titels des Online-Dienstes.
Änderungen an “Anmeldung mit”.
Änderungen am Minimalen Vertrauensniveau zur Anmeldung.
Änderung des Beschreibungstextes einer Leistung.
Änderung des Textes der Zusammenfassung.
Änderung der Texte auf der Abschlussseite einer Leistung
Änderung der LeiKaID der Leistung.
Änderung des Typs des Online-Dienstes (Antrag, Anliegen, Verfahren).
Aktivieren oder Deaktivieren der Funktion Vorbefüllen eines Online-Dienstes aus einer Datei.
Aktivieren oder Deaktivieren der lokalen Verschlüsselung der Daten.
Änderungen an der Schriftformerfordernis oder der Alternativen Identifikationsform.
Anpassen der Hinweistexte zur Hybrid-Einreichung.
Anpassen der Hinweistexte zur DSGVO-Verlinkung auf der Startseite.
Änderung der Gruppe, an deren Mitglieder eine Leistung übergeben werden kann.
Anpassung der ZuFi-Suche auf der Suchseite, falls im Antrag vorgesehen.
Anpassung der Leistung auf der Suchseite, falls im Antrag vorgesehen.
Änderungen am Logo, FAVicon, inversem Logo oder Banner-Bild.
Änderungen in einer Sprachdatei des Online-Dienstes.
Änderungen am Bezahlverfahren.
Änderungen an der Bescheinigung.
Änderungen am Zustellweg.
Durch die ständige Weiterentwicklung der EFAST-Plattform erhebt diese Liste keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Durch neue Funktionen können neue Gründe für die erneute Aktivierung einer Konfiguration entstehen. Im Zweifel sollte die Konfiguration erneut aktiviert werden.