Löschfristen in der EFAST-Plattform
Löschfristen sorgen dafür, dass Antragsdaten automatisch nach deren Ablauf aus der EFAST Plattform gelöscht werden. Es gibt Unterschiede zwischen dem Kontext des Antragstellers und dem der Behörde.
Den konfigurierten Defaultwerte der Plattform kann eine Behörde in der Start-App überschreiben.
Konfiguration der Löschfristen
Auf einer EFAST-Plattform können in der Systemkonfiguration durch einen Administrator zwei Fristen festgelegt werden, die als Defaultwert in jeden Antrag übernommen werden und in der Konfiguration der jeweiligen Leistung in der Start-App unter dem Punkt Verfahren der jeweiligen Leistung individuell angepasst werden können.
Tage bis zu Löschankündigung
Tage bis zum Löschen nach der Ankündigung
Die Fristen wirken sich für Anträge auf dem Schreibtisch des Antragstellers und beendete Anträge im Behördenpostfach der EFAST Plattform aus.
Behördenpostfach
Bei einer Zustellung von Anträgen in das Behördenpostfach der EFAST-Plattform wirkt sich die eingestellte Löschfrist ausschließlich auf beendete Anträge aus. Offene Anträge bleiben im Behördenpostfach von EFAST erhalten, bis sie beendet werden. Die Löschung von beendeten Anträgen erfolgt automatisch und ohne vorherige Ankündigung. Es wird vorausgesetzt, dass die Antragsdaten vorher entsprechend gespeichert und archiviert wurden.
Schreibtisch des Antragstellers
Mit dem Starten eines Antrages beginnt die Frist “Tage bis zur Löschankündigung” erstmalig zu laufen. Der Antragsteller wird über den Ablauf der Frist mit einer Nachricht informiert, dass seine Kopie des Antrages zur Löschung ansteht. Mit dem Absenden des Antrages beginnt dieser Countdown erneut zu laufen.
Mit dem erfolgreichen Absenden eines Antrages, wird dem registrierten und angemeldeten Antragsteller eine Kopie seiner Antragsdaten, inklusive der Anlagen und anderer Belege auf seinen Schreibtisch in der EFAST-Plattform gelegt. Nach der Ablauf der Frist “Tage bis zur Löschankündigung” erhält er eine Nachricht über die bevorstehende Löschung. In dem Zeitraum “Tage bis zur Löschung nach der Ankündigung” können anschließend die Unterlagen heruntergeladen und lokal gespeichert werden.
Nutzer eines Servicekontos für die Anmeldung an der EFAST-Plattform erhalten mit der Benachrichtigung über den Versand des Antrages bereits eine Kopie ihrer Unterlagen in das Postfach des entsprechenden Servicekontos, sofern dies unterstützt wird.
Die effektive Löschfrist wird beim Starten eines Antrages in die Kopie des Antrages übernommen und kann nachträglich nicht verkürzt oder verlängert werden.
Die Löschfrist wird einmal beim Starten des Antrages gesetzt und nur durch das Absenden eine Antrages neu gesetzt.