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Löschung von EFAST-Konten

Die korrekte Reihenfolge der Kontolöschung ist wichtig, um sicherzustellen, dass keine Abhängigkeiten bestehen und alle zugehörigen Daten ordnungsgemäß entfernt werden. Die Vorgehensweise unterscheidet sich leicht zwischen Behörden und Antragstellern.

1. Löschung eines Behörden-Accounts

Behörden können ihr EFAST-Konto eigenständig löschen. Dafür sind die folgenden Schritte notwendig:

  1. Melden Sie sich in Ihrem EFAST-Account an

  2. Navigieren Sie zum Benutzerprofil

  3. Scrollen Sie nach unten zum Abschnitt Benutzer löschen

  4. Bestätigen Sie die Löschung und folgen Sie den weiteren Anweisungen

Nach Abschluss dieses Vorgangs wird das Konto dauerhaft entfernt.

2. Löschung eines Antragsteller-Accounts

Für Antragsteller ist die Reihenfolge der Löschung entscheidend. Sie sollten zunächst ihr EFAST-Konto löschen und danach das zugehörige Servicekonto entfernen. Gehen Sie dabei wie folgt vor:

Schritt 1: EFAST-Account löschen

  1. Melden Sie sich in Ihrem EFAST-Account an

  2. Gehen Sie in den Bereich Benutzerprofil

  3. Scrollen Sie nach unten und wählen Sie Benutzeraccount löschen

  4. Bestätigen Sie den Löschvorgang und folgen Sie den Anweisungen

Schritt 2: Servicekonto löschen

  1. Nach der Löschung des EFAST-Kontos melden Sie sich in Ihrem Servicekonto an.

  2. Navigieren Sie zu den Kontoeinstellungen

  3. Wählen Sie die Option Servicekonto löschen

  4. Bestätigen Sie die Löschung gemäß den Anweisungen des Servicekontos

Erst nachdem der EFAST-Account gelöscht wurde, sollte das Servicekonto entfernt werden, um Probleme mit der Verknüpfung zu vermeiden.

Durch die Beachtung dieser Reihenfolge wird sichergestellt, dass alle Daten ordnungsgemäß entfernt und eventuelle Abhängigkeiten zwischen den Konten aufgelöst werden.

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