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Löschung von EFAST-Konten

Die korrekte Reihenfolge der Kontolöschung ist wichtig, um sicherzustellen, dass keine Abhängigkeiten bestehen und alle zugehörigen Daten ordnungsgemäß entfernt werden. Die Vorgehensweise unterscheidet sich leicht zwischen Behörden und Antragstellern.

1. Löschung eines Behörden-Accounts

Behördenmitarbeiter können ihr EFAST-Konto eigenständig löschen. Dafür sind die folgenden Schritte notwendig:

  1. Anmeldung mit dem EFAST-Account, der gelöscht werden soll.

  2. Navigation zum Benutzerprofil.

  3. An das Ende der Seite scrollen, bis zum Link Benutzer löschen.

  4. Bestätigung der Löschung und befolgen der weiteren Anweisungen.

Nach Abschluss dieses Vorgangs wird das Konto dauerhaft entfernt.

2. Löschung eines Antragsteller-Accounts

Für Antragsteller ist die Reihenfolge der Löschung entscheidend. Es sollte zunächst das EFAST-Konto gelöscht und danach das zugehörige Servicekonto entfernen werden. Folgende Schritte sind hierfür notwendig:

Schritt 1: EFAST-Account löschen

  1. Anmeldung mit dem EFAST-Account, der gelöscht werden soll.

  2. Navigation zum Benutzerprofil.

  3. An das Ende der Seite scrollen, bis zum Link Benutzer löschen.

  4. Bestätigung der Löschung und befolgen der weiteren Anweisungen.

Schritt 2: Servicekonto löschen

  1. Nach der Löschung des EFAST-Kontos Anmeldung am entsprechenden Servicekonto.

  2. Navigieren zu den Kontoeinstellungen.

  3. Auswahlen der Option Servicekonto löschen.

  4. Bestätigung der Löschung gemäß den Anweisungen des Servicekontos

Erst nachdem der EFAST-Account gelöscht wurde, sollte das Servicekonto entfernt werden, da nur über das Servicekonto ein Zugriff auf den EFAST-Account möglich ist.

Durch die Beachtung dieser Reihenfolge wird sichergestellt, dass alle Daten ordnungsgemäß entfernt und eventuelle Abhängigkeiten zwischen den Konten aufgelöst werden.

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