Löschung von EFAST-Konten
Die korrekte Reihenfolge der Kontolöschung ist wichtig, um sicherzustellen, dass keine Abhängigkeiten bestehen und alle zugehörigen Daten ordnungsgemäß entfernt werden. Die Vorgehensweise unterscheidet sich leicht zwischen Behörden und Antragstellern.
1. Löschung eines Behörden-Accounts
Behördenmitarbeiter können ihr EFAST-Konto eigenständig löschen. Dafür sind die folgenden Schritte notwendig:
Anmeldung mit dem EFAST-Account, der gelöscht werden soll.
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.An das Ende der Seite scrollen, bis zum Link
Benutzer löschen
.Bestätigung der Löschung und befolgen der weiteren Anweisungen.
Nach Abschluss dieses Vorgangs wird das Konto dauerhaft entfernt.
2. Löschung eines Antragsteller-Accounts
Für Antragsteller ist die Reihenfolge der Löschung entscheidend. Es sollte zunächst das EFAST-Konto gelöscht und danach das zugehörige Servicekonto entfernen werden. Folgende Schritte sind hierfür notwendig:
Schritt 1: EFAST-Account löschen
Anmeldung mit dem EFAST-Account, der gelöscht werden soll.
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Benutzer löschen
.Bestätigung der Löschung und befolgen der weiteren Anweisungen.
Schritt 2: Servicekonto löschen
Nach der Löschung des EFAST-Kontos Anmeldung am entsprechenden Servicekonto.
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Kontoeinstellungen
.Auswahlen der Option
Servicekonto löschen
.Bestätigung der Löschung gemäß den Anweisungen des Servicekontos
Erst nachdem der EFAST-Account gelöscht wurde, sollte das Servicekonto entfernt werden, da nur über das Servicekonto ein Zugriff auf den EFAST-Account möglich ist.
Durch die Beachtung dieser Reihenfolge wird sichergestellt, dass alle Daten ordnungsgemäß entfernt und eventuelle Abhängigkeiten zwischen den Konten aufgelöst werden.