Löschung von EFAST-Konten
Die korrekte Reihenfolge der Kontolöschung ist wichtig, um sicherzustellen, dass keine Abhängigkeiten bestehen und alle zugehörigen Daten ordnungsgemäß entfernt werden. Die Vorgehensweise unterscheidet sich leicht zwischen Behörden und Antragstellern.
1. Löschung eines Behörden-Accounts
Behörden können ihr EFAST-Konto eigenständig löschen. Dafür sind die folgenden Schritte notwendig:
Melden Sie sich in Ihrem EFAST-Account an
Navigieren Sie zum
Benutzerprofil
Scrollen Sie nach unten zum Abschnitt
Benutzer löschen
Bestätigen Sie die Löschung und folgen Sie den weiteren Anweisungen
Nach Abschluss dieses Vorgangs wird das Konto dauerhaft entfernt.
2. Löschung eines Antragsteller-Accounts
Für Antragsteller ist die Reihenfolge der Löschung entscheidend. Sie sollten zunächst ihr EFAST-Konto löschen und danach das zugehörige Servicekonto entfernen. Gehen Sie dabei wie folgt vor:
Schritt 1: EFAST-Account löschen
Melden Sie sich in Ihrem EFAST-Account an
Gehen Sie in den Bereich
Benutzerprofil
Scrollen Sie nach unten und wählen Sie
Benutzeraccount löschen
Bestätigen Sie den Löschvorgang und folgen Sie den Anweisungen
Schritt 2: Servicekonto löschen
Nach der Löschung des EFAST-Kontos melden Sie sich in Ihrem Servicekonto an.
Navigieren Sie zu den
Kontoeinstellungen
Wählen Sie die Option
Servicekonto löschen
Bestätigen Sie die Löschung gemäß den Anweisungen des Servicekontos
Erst nachdem der EFAST-Account gelöscht wurde, sollte das Servicekonto entfernt werden, um Probleme mit der Verknüpfung zu vermeiden.
Durch die Beachtung dieser Reihenfolge wird sichergestellt, dass alle Daten ordnungsgemäß entfernt und eventuelle Abhängigkeiten zwischen den Konten aufgelöst werden.