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Personalwechsel - Neue E-Mail-Adresse - Benutzerkonto

Vor dem Verlassen der Behörde oder einem Abteilungswechsel ist es unerlässlich, dass der betreffende Mitarbeiter die Besitzerrechte der Apps an eine zuständige Person überträgt.

E-Mail-Wechsel im Benutzerprofil

Falls ein Nutzer nach dem Wechsel seiner E-Mail-Adresse weder Zugriff auf sein EFAST-Konto noch auf seine alte E-Mail-Adresse hat, kann der Plattformbetreiber beauftragt werden, die hinterlegte E-Mail-Adresse zu ändern.

Dabei können zwei Szenarien auftreten:

Kein Zugriff auf das Benutzerprofil – E-Mail-Adresse kann nicht selbst geändert werden

Nach einem E-Mail-Wechsel hat der Nutzer keinen Zugriff mehr auf sein Benutzerprofil und kann die E-Mail-Adresse nicht selbst aktualisieren.

Lösung:

Der Nutzer kann den Plattformbetreiber schriftlich beauftragen, die E-Mail-Adresse für ihn zu ändern. Das entsprechende Änderungsformular wird nach der Kontaktaufnahme bereitgestellt.

Die neue E-Mail-Adresse darf noch nicht auf der Plattform registriert sein.

Kein Zugang zu Apps oder Postfach nach dem Ausscheiden eines Kollegen

Nach dem Ausscheiden eines Kollegen kann die Vertretung beispielsweise nicht mehr auf die Start-Apps zugreifen, da kein Zugang zum E-Mail-Konto des ehemaligen Nutzers besteht.

Lösung:

Die Vertretung kann den Plattformbetreiber schriftlich – mit Unterschrift und Siegel – beauftragen, die hinterlegte E-Mail-Adresse des ausgeschiedenen Kollegen zu ändern. Das entsprechende Änderungsformular wird nach der Kontaktaufnahme bereitgestellt.

Die neue E-Mail-Adresse darf noch nicht auf der Plattform registriert sein.

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