Prüfung von Dateianhängen
Wir im EFAST-Bürger-Client (BCL) eine Datei zu einem Antrag hochgeladen, so wird geprüft, ob der Dateityp (Mimetyp) zulässig ist und ob die Endung, das Suffix, dem Dateiinhalt und Mimetyp entspricht. Welcher Dateityp in einem Antrag zulässig ist, wird bei der Erstellung des Onlinedienstes durch die Abteilung Digital Government Consulting (DGC) in Absprache mit dem Fachpaten für den Antrag festgelegt.
Standardmäßig sind PDF-Dateien und die gängigsten Bildformate wie PNG, JPG, BMP zulässig. Weitere Formate können bei der Erstellung des Onlinedienstes hinzugefügt werden. Bei Archiven, wie beispielsweise ZIP-Dateien, sollte jedoch bedacht werden, dass es vom Virenscanner abhängig ist, ob ein Archiv geprüft werden kann.