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Umstieg von AMS V2 auf BCL Verfahren

Nach dem Login auf dem digitalen Schreibtisch lässt sich prüfen, ob AMS V2-Verfahren, BCL-Verfahren oder beide Verfahrenstypen im Einsatz sind (Voraussetzung: Behördenrechte).

Unterscheidung von AMS V2- und BCL-Verfahren

Die Verwaltung und Bearbeitung von AMS V2-Verfahren erfolgt über die sogenannte Zuständige-Stelle-App. Diese liegt entweder bereits auf dem digitalen Schreibtisch oder findet sich in der App Bibliothek im Navigationsmenü am linken Rand.

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Die Konfiguration von BCL-Verfahren erfolgt in der Start-App, die ebenfalls in der App Bibliothek unter dem entsprechenden Link im Navigationsmenü am linken Rand verfügbar ist oder bereits auf dem Schreibtisch liegt.

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Voraussetzung für die Nutzung von BCL-Verfahren

  • Zugriff auf die Start-App ist erforderlich, um BCL-Verfahren anlegen und verwalten zu können.

  • Die Start-App kann aus der App-Bibliothek bezogen werden, sofern die notwendigen Berechtigungen vorliegen.

  • Falls keine Berechtigung vorhanden ist, kann eine E-Mail an service@fjd.de gesendet werden, um Behördenrechte für die Start-App zu beantragen.

Welche Online-Dienste bereits als barrierefreie, qualitätsgesicherte BCL-Verfahren verfügbar sind, können Sie auf unserem EFAST Marketplace über eine einfache Stichwortsuche herausfinden:

Ist der gewünschte Online-Dienst noch nicht im Marketplace zu finden, besteht die Möglichkeit, diesen selbst über den Online-Dienst-Builder zu erstellen.

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