Umstieg von AMS V2 auf BCL Verfahren
Nach dem Login auf dem digitalen Schreibtisch lässt sich prüfen, ob AMS V2-Verfahren, BCL-Verfahren oder beide Verfahrenstypen im Einsatz sind (Voraussetzung: Behördenrechte).
Unterscheidung von AMS V2- und BCL-Verfahren
Die Verwaltung und Bearbeitung von AMS V2-Verfahren erfolgt über die sogenannte Zuständige-Stelle-App. Diese liegt entweder bereits auf dem digitalen Schreibtisch oder findet sich in der App Bibliothek im Navigationsmenü am linken Rand.

Die Konfiguration von BCL-Verfahren erfolgt in der Start-App, die ebenfalls in der App Bibliothek unter dem entsprechenden Link im Navigationsmenü am linken Rand verfügbar ist oder bereits auf dem Schreibtisch liegt.

Voraussetzung für die Nutzung von BCL-Verfahren
Zugriff auf die Start-App ist erforderlich, um BCL-Verfahren anlegen und verwalten zu können.
Die Start-App kann aus der
App-Bibliothekbezogen werden, sofern die notwendigen Berechtigungen vorliegen.Falls keine Berechtigung vorhanden ist, kann eine E-Mail an service@fjd.de gesendet werden, um Behördenrechte für die Start-App zu beantragen.
Welche Online-Dienste bereits als barrierefreie, qualitätsgesicherte BCL-Verfahren verfügbar sind, können Sie auf unserem EFAST Marketplace über eine einfache Stichwortsuche herausfinden:
Ist der gewünschte Online-Dienst noch nicht im Marketplace zu finden, besteht die Möglichkeit, diesen selbst über den Online-Dienst-Builder zu erstellen.