Umstieg von AMS V2 auf BCL Verfahren - Rechte
Eine Behörde kann nach dem Login auf dem digitalen Schreibtisch herausfinden, ob noch AMS V2-Verfahren, BCL-Verfahren oder beides eingesetzt werden, wenn der Nutzer über Behördenrechte verfügt.
Eine Übersicht der verfügbaren BCL-Verfahren findet sich im Marketplace.
Unterscheidung von AMS V2- und BCL-Verfahren
Die Verwaltung und Bearbeitung von AMS V2-Verfahren erfolgt über die sogenannte Zuständige-Stelle-App. Diese liegt entweder bereits auf dem digitalen Schreibtisch oder findet sich in der App Bibliothek
im Navigationsmenü am linken Rand.
Die Konfiguration von BCL-Verfahren erfolgt in der Start-App, die ebenfalls in der App Bibliothek
unter dem entsprechenden Link im Navigationsmenü am linken Rand verfügbar ist oder bereits auf dem Schreibtisch liegt.
Voraussetzung für die Nutzung von BCL-Verfahren
Um BCL-Verfahren anlegen und verwalten zu können, ist der Zugriff auf die Start-App notwendig. Diese kann aus der App Bibliothek
bezogen werden, wenn der Nutzer die notwendige Berechtigung besitzt.
Sollte dies nicht der Fall sein, können mit einer E-Mail an servcie@fjd.de, die Behördenrechte für die Start-App beantragt werden.
Welche Online-Dienste bereits als barrierefreie, qualitätsgesicherte BCL-Verfahren verfügbar sind, können Sie auf unserem EFAST Marketplace über eine einfache Stichwortsuche herausfinden: