Online-Dienst veröffentlichen
Damit Ihre Online-Dienste für Antragstellende schneller und komfortabler auffindbar sind, können Sie diese direkt aus EFAST in den jeweiligen Länderportalen bzw. Zuständigkeits- oder Leistungsfindern veröffentlichen.
Um den Online-Dienst Antragstellern zur Verfügung zu stellen, verlinken Sie die Start-URL auf Ihrer Webseite. Bitte achten Sie darauf, ausschließlich die im Konfigurationsmenü der EFAST-Plattform angezeigte (kurze) Start-URL zu verwenden. Rufen Sie die Start-URL nicht vorher im Browser auf, um sie anschließend aus der Adresszeile zu kopieren. Nach dem Aufruf wird die URL automatisch erweitert und deutlich länger – diese lange URL ist nicht für die Verlinkung vorgesehen.
Zum Kopieren können Sie entweder die angezeigte Start-URL markieren und kopieren oder mit der rechten Maustaste auf das Kästchen hinter der Start-URL klicken und im Kontextmenü Link Adresse kopieren wählen. Da das Kontextmenü vom Browser generiert wird, kann die Bezeichnung des Menüpunktes je nach verwendetem Browser abweichen.
Optionen "Portalanbindung"
Anbindung an eine Instanz der Software Infodienst Zuständigkeitsfinder (ZuFi) der Firma TSA
Beispiele für solche Instanzen sind das Serviceportal Niedersachsen (BUS) oder der Zuständigkeitsfinder (ZuFi) im Serviceportal Thüringen.
Um die Veröffentlichung mittels der Portalanbindung vorzunehmen, wählen Sie zuerst Gebiet und Leistung aus.

Optional können Sie im Abschnitt "Link Titel" mit Bearbeiten die Beschriftung des Links im Portal anpassen.
Nachdem Leistung und Gebiet festgelegt sind, erscheint der Menüpunkt Veröffentlichen, über den die Start-URL mit der gewählten Beschriftung bei der über Leistung und Gebiet festgelegten Zuständigkeit in das Portal geschrieben wird.

Die Veröffentlichung kann jederzeit wieder zurückgezogen werden. Bei Deaktivierung oder Löschung des Verfahrens geschieht dies automatisch.
Veröffentlichung im BayernPortal
Nachdem Sie Ihre Konfiguration aktiviert haben, können Sie diese im BayernPortal veröffentlichen. Klicken Sie dazu auf Veröffentlichung des Verfahrens im BayernPortal aktivieren.

Wählen Sie die Check-Box “Veröffentlichung des Verfahrens im BayernPortal“ aus und klicken Sie auf Bestätigen.

Sie erhalten folgende Meldung:

Möchten Sie die Veröffentlichung deaktivieren, klicken Sie auf Veröffentlichung des Verfahrens im BayernPortal deaktivieren und entfernen Sie den Haken bei "Veröffentlichung im BayernPortal". Bitte bestätigen Sie Änderung.

Damit die BayernPortal-Veröffentlichung funktioniert, müssen Sie in der Zuständigen Stelle die Check-Box „Leistungen im BayernPortal veröffentlichen“ auswählen und eine Dienststellennummer (siebenstellig) eingeben, die im BayernPortal gilt (vgl. Kapitel "Zuständige Stelle").
