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AMS v2: Auslesen der eID nicht mehr möglich

Bei Verfahren des Antragsmanagementsystems (AMS) v2, die einen eID-Service voraussetzen, kommt eine Fehlermeldung, wenn die Anmeldung über die BundID erfolgt, da diese durch AMS v2 nicht unterstützt wird.

Beim Auslesen des Personalausweises (eID) durch die BundID wird versucht, einen bereits angemeldeten Nutzer erneut in NAVO anzumelden.

Bei AMS v2 handelt es sich um die Vorgängerversion des aktuellen Antragsmanagementsystems, in der nicht alle neuen Funktionen implementiert worden sind. Es empfiehlt sich daher auf das aktuelle AMS (v3) mit seinem Frontend Bürger-Client umzusteigen.

Das Servicekonto Niedersachsen wurde im April 2024 abgeschaltet und durch die BundID ersetzt.

Fehlermeldung

Durch die Nutzung der BundID für die Identifikation erscheint erneut der Anmeldebildschirm, obwohl der Nutzer bereits angemeldet ist.

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Lösung

Da das Servicekonto - und damit auch der dazugehörige eID-Service - im April 2024 abgeschaltet wurde und der eID-Service der BundID von AMS v2 nicht unterstützt wird, empfiehlt sich ein Umstieg auf das AMS v3.

Als Alternative Schriftformerfordernis kann unter AMS v2 die Hybrideinreichung gewählt werden.

Wird für die Registrierung bei der BundID dieselbe E-Mail-Adresse genutzt wie für das Servicekonto Niedersachsen, kann der Antragsteller auf den ehemaligen Schreibtisch zugreifen.

In der App Administration kann für die EFAST-Plattform der eID-Service fest eingestellt werden. Dies kann so konfiguriert werden, dass in der Start-App kein abweichender Service gewählt werden kann.

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