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Ein Widerspruchsverfahren anlegen

Bevor ein Widerspruchsverfahren einem Verfahren der EFAST-Plattform zugeordnet werden kann, muss mindestens ein Widerspruchsverfahren im System angelegt sein. Wenn bereits ein Widerspruchsverfahren existiert, kann dieses für unterschiedliche Leistungen genutzt werden.

Anlegen eines Widerspruchsverfahren

Ein neues Widerspruchsverfahren kann über das Aktionsmenü rechts oben und dem Menüpunkt + Widerspruchsverfahren hinzufügen in der Verfahrensübersicht der Start-App angelegt werden.

Bevor ein Widerspruchsverfahren einer behördlichen Leistung hinzufügen kann, muss festgelegt werden, ob der Widerspruch zu einem bestehenden Verfahren erfolgen soll oder nicht.

Direktes verknüpfen mit einem existierenden Verfahren

Mit der Auswahl der Option Ja ausgewählt, öffnet sich mit einem Klick auf Weiter die Liste mit den behördlichen Leistungen, die in der Start-App bereits konfiguriert sind.

Durch einen Klick auf Auswählen öffnet sich der nächste Dialog, mit dem der Titel und die Beschreibung des Widerspruchsverfahrens festgelegt werden können.

Durch Anklicken des Buttons Anlegen und konfigurieren öffnet sich der Dialog, mit dem jedes Verfahren auf der EFAST-Plattform konfiguriert werden muss, bevor es durch Aktivieren der Konfiguration veröffentlicht werden kann. Wegen der Verknüpfung mit einem existierenden Verfahren werden bereits einige Einstellungen übernommen. Diese können jederzeit angepasst werden.

Bei der direkten Verknüpfung mit einem existierenden Verfahren werden einige Einstellungen für das Widerspruchsverfahren automatisch aus dem ausgewählten Antragsverfahren übernommen. Anpassungen der Konfiguration des Widerspruchsverfahrens werden analog zu einer behördlichen Leistung vorgenommen.

Ohne direkte Verknüpfung mit einem existierenden Verfahren

Wird die Option Nein ausgewählt, öffnet sich der Dialog zum Anlegen des Widerspruchsverfahrens direkt, ohne dass zuvor eine Liste der in der Start-App angelegten Verfahren angezeigt wird.

Durch einen Klick auf den Button Weiter öffnet sich der Dialog, mit dem das Widerspruchsverfahren angelegt wird, indem man einen Titel vergibt und die Beschreibung festlegt.

Ohne eine Verknüpfung zu einem bestehenden Verfahren, kann EFAST keine Konfiguration übernehmen und das Verfahren muss vollständig von Hand konfiguriert werden, ähnlich einem behördlichen Verfahren.

Ohne eine Verknüpfung zu einem bestehenden Verfahren muss die Konfiguration komplett manuell durchgeführt werden, es werden keine Daten übernommen.

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