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Das Widerspruchsverfahren

Das Widerspruchsverfahren ermöglicht es einer Behörde Ihren Kunden eine Online-Variante des Widerspruches anzubieten. Es ist hierbei unerheblich, ob sich der Widerspruch auf eine Leistung bezieht, die über EFAST angeboten wird.

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Übersicht

Ähnlich dem “Universellen Onlineverfahren” ist in der EFAST-Plattform ein (versioniertes) Template hinterlegt, anhand dessen neue Widerspruchsverfahren angelegt oder bestehende aktualisiert werden.

Ein Widerspruchsverfahren kann zu einem in der betreffenden Start-App vorhandenem Verfahren, dies schließt auch universelle Onlineverfahren ein, oder zu einem externen Online-Dienst angelegt werden.

Wird ein Widerspruchsverfahren zu einem in der betreffenden Start-App bestehendem Verfahren angelegt, werden Teile der Konfiguration übernommen und das Widerspruchsverfahren mit dem Verfahren verknüpft.

Die Start-URL des Widerspruchsverfahrens wird in den Metadaten jedes Antrags des verknüpften Verfahrens an die Behörde übermittelt, damit sie für die Verwendung in Bescheiden leicht zugreifbar ist.

Diese Verknüpfung kann jederzeit beim betreffenden Verfahren nachträglich bearbeitet oder entfernt werden. Dort kann ebenso ein externes Widerspruchsverfahren durch Verlinkung verknüpft werden.

Widerspruchsverfahren mit einer bestehenden Verknüpfung können nicht gelöscht werden. Erst nachdem die Verknüpfung gelöst wurde, ist eine Löschung möglich.

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