Nutzung des Digitalpakts nach der Abschaltung des Servicekonto Niedersachsen
Das Servicekonto Niedersachsen wurde als Loginmöglichkeit aus EFAST im April 2024 entfernt. Seit dem steht Antragstellern nur noch die BundID- oder das ELSTER Mein Unternehmenskonto (MUK) zur Verfügung.
Bekannte Einschränkung
Natürliche Personen können mit derselben E-Mail-Adresse, mit welcher der Servicekonto-Niedersachsen Account ursprünglich erstellt wurde, einen BundID-Account erstellen. Anschließend besteht wieder der volle Zugriff auf den EFAST-Schreibtisch mit allen dort vorhandenen Anträgen.
Falls eine Schule im Sinne einer juristischen Person handelt, kann das ELSTER Mein Unternehmenskonto (MUK) genutzt werden.
Eine Verknüpfung Ihres bestehenden EFAST-Accounts mit einem Account des MUK ist in diesem Fall leider nicht möglich.
DigitalPakt-Nutzer, die im Sinne einer juristischen Person handeln und Zugriff auf Ihren “alten Schreibtisch” zugreifen benötigen, können sich über den Reiter Login für Behörden
registrieren.
Da Ihr Benutzerprofil vermutlich mit dem Servicekonto Niedersachsen verknüpft ist, müssen Sie vorher Ihren Plattformbetreiber (IT.Niedersachsen) kontaktieren, damit diese Verknüpfung gelöst wird.
Registrierung als Behördenmitarbeiterin oder -mitarbeiter
Um sich als Mitarbeiter einer Behörde auf der EFAST-Plattform zu registrieren, muss die Startseite im Browser aufgerufen werden und auf den Reiter Login für Behörden
gewechselt werden. Unter den Eingabefeldern für Benutzername / E-Mail und Passwort findet sich die Option Registrierung.
Mit einem Klick auf den Button Jetzt registrieren
öffnet sich der Dialog zum Anlegen eines Benutzerprofils. Die Pflichtangaben sind mit einem Stern (*) gekennzeichnet und farblich hinterlegt, sodass diese gut zu erkennen sind.
Sind alle Pflichtfelder ausgefüllt, ein valides Passwort gesetzt und die Nutzungsbedingungen zur Kenntnis genommen, kann mit einem Klick auf den Button Mitgliedsaccount erstellen
das neue Benutzerprofil angelegt werden. Die Plattform sendet anschließend eine E-Mail mit einem Code an die angegebene E-Mail-Adresse, um diese zu verifizieren.
Für jedes Benutzerprofil muss eine eigene E-Mail-Adresse genutzt werden, die in der EFAST-Plattform noch nicht genutzt wird. Wird versucht, eine bereits genutzte E-Mail-Adressen noch einmal zu verwenden, so erfolgt eine Fehlermeldung. Die Nutzung einer Funktions-E-Mail-Adresse ist möglich.
Wird eine Organisation angegeben, kann die Anrede weggelassen werden.
Nachdem Speichern des Accounts wird der Dialog zur Überprüfung der E-Mail-Adresse angezeigt und bietet die Optionen Code überprüfen
, Verifikationsmail erneut zusenden
und Mit unverifiziertem Konto starten
an.
Nach der Eingabe des Codes, der in einer E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse gesendet wurde, ist die Einrichtung des Benutzerprofils abgeschlossen.
In manchen Fällen landet die Nachricht mit dem Verifikationscode nicht im Posteingang des E-Mail-Kontos, sondern im Spam-Ordner. Daher sollte auch dieser kontrolliert werden, bevor eine neue Verifikationsmail ausgelöst wird.
Unverifizierte Nutzer werden nach einen im System definierten Zeitraum (2 Tage) gesperrt und nach Ablauf weiteren Frist (28 Tage) automatisch gelöscht.
Hinweise und Einschränkungen
Eine E-Mail-Adresse kann in der EFAST-Plattform nur einmal verwendet werden. Wenn mehrere Zugänge notwendig sind, werden auch mehrere E-Mail-Adressen benötigt.
Benutzerprofile, die nicht verifiziert wurden, werden nach 3 Tagen gesperrt und einige Tage darauf vom System gelöscht.