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Todesbescheinigung


Das Anlegen einer Start-App

Im folgenden Artikel ist beschrieben, wie eine Start-App angelegt wird:

https://docs.efast.digital/bhefast/start-app-anlegen

Standardkonfiguration eines Online-Dienstes

Unter dem folgenden Artikel findet sich die Standardkonfiguration eines Online-Dienstes.

https://docs.efast.digital/bhefast/antragsverfahren-konfigurieren

Besonderheit der Todesbescheinigung

Die Todesbescheinigung ist einer der komplexeren Onlinedienste, da er die Daten an mehrere Empfänger mit unterschiedlichem Umfang zustellen kann. Es findet je nach Konfiguration eine Wandlung der Daten in XPersonenstands-Nachrichten statt, die auch über XTA übermittelt werden können.

Die Konfiguration der Such-Seite

Damit die Todesbescheinigung über den XTA-Versand in das Fachverfahren des zuständigen Standesamts übermittelt werden kann, ist im Abschnitt Verfahren bearbeiten die Konfiguration der Such-Seite entsprechend einzurichten.

  • Die Option Such-Seite anzeigen muss aktiviert sein.

  • Anschließend ist der entsprechende Zufi-Service auszuwählen, der für die Such-Seite im Verfahren hinterlegt werden soll.

  • Unter XTA-Service für Prüfung der Leistungsverfügbarkeit bei zuständiger Stelle ist die aktuellste Version der XPersonenstands-Nachricht zu verwenden. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Dokumentation galt die Version 25.05 als aktuell.

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Die Funktion der XSLT-Transformation wird genutzt, wenn das nachgelagerte Fachverfahren die Daten nach XOEV-Standard verarbeitet und einen FIM-Standard nicht verarbeiten kann, wie bei der Leistung Todesbescheinigung.

Vor der Verwendung bitte mit dem Service Center der FJD Rücksprache halten, wenn geklärt werden soll, ob der XTA-Service oder die XSLT-Datei in der Vorlage den aktuellen Vorgaben entsprechen.

Start und Übergabe des Online-Dienstes nur für Ärzte ermöglichen

Verfahren bearbeiten

Die Feststellung des Todes einer Person erfolgt ausschließlich durch Ärzte.

Die Zugriffsrechte für die Übergabe können im Bereich Verfahren bearbeiten konfiguriert werden.

Unter dem Punkt Antrag kann an folgende Gruppenmitglieder übergeben werden ist die Gruppe Ärzte auszuwählen. Dadurch wird sichergestellt, dass ausschließlich Mitglieder dieser Gruppe den Online-Dienst aufrufen und weiterbearbeiten können, falls dies durch einen Notfall erforderlich werden sollte.

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Die Verwaltung von Gruppen und den Mitgliedern in diesen Grupppen, beispielsweise Ärzte erfolgt durch Systemadministratoren des Betreibers der Plattform oder dem FJD Service-Center.

Das Service-Center der FJD unterstützt gerne bei der Erstellung einer Gruppe.

Konfiguration der Benutzergruppe, Anmeldung (Authentifikationslevel) und Schriftformerfordernis

Der Online-Dienst sollte so konfiguriert werden, dass die Anmeldung ausschließlich über die BundID mit Benutzername und Passwort erfolgt.

Nur durch diese Authentifizierungsmethode kann die Gruppenzugehörigkeit zur Gruppe Ärzte eindeutig ermittelt werden.

Eine Nutzung ohne Anmeldung oder über andere Authentifizierungswege würde verhindern, dass die erforderliche Zuordnung zur Benutzergruppe korrekt festgestellt werden kann.

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In der Konfiguration des Online-Dienstes muss zusätzlich festgelegt werden, dass der Antrag nur von autorisierten Mitgliedern der Gruppe Ärzte gestartet werden kann.

Diese Einstellung stellt sicher, dass ausschließlich berechtigte Benutzer den Online-Dienst initiieren dürfen und verhindert eine unbefugte Nutzung durch andere Benutzer der Plattform oder Gruppen.

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Die Konfiguration der Zustellwege

XTA

In der Standardkonfiguration der Todesbescheinigung ist vorgesehen, dass das zuständige Standesamt den Online-Dienst über eine XPersonenstands-Nachricht direkt in das entsprechende Fachverfahren übermittelt bekommt.

Diese automatisierte Zustellung gewährleistet einen medienbruchfreien Datentransfer und ermöglicht eine nahtlose Weiterverarbeitung der übermittelten Informationen im Fachverfahren des Standesamtes.

Siehe: https://docs.efast.digital/bhefast/xta-zustelldienst-2

Das EFAST Behördenpostfach

Die Antragsdaten werden dem Gesundheitsamt über das EFAST-Behördenpostfach zugestellt.

Durch diese Zustellung wird sichergestellt, dass die Behörde alle relevanten, für sie bestimmte Informationen zentral, sicher und nachvollziehbar über die EFAST-Plattform erhält.

Siehe: https://docs.efast.digital/bhefast/das-efast-behordenpostfach

Im Zustellweg EFAST-Behördenpostfach besteht die Möglichkeit, ein Sub-Datenmodell zu konfigurieren. Dadurch werden nur die Datensätze übermittelt, die für die jeweilige Behörde – in diesem Fall das Gesundheitsamt – relevant sind.
Das Formular wird dadurch nicht gekürzt, enthält aber mehr leere Felder, da nur bestimmte Informationen übermittelt werden.

Für die Konfiguration des Sub-Datenmodells muss beim Zustellweg Behördenpostfach die Option konfigurieren ausgewählt werden.

Im daraufhin geöffneten Dialog kann das passende Sub-Datenmodell ausgewählt werden.

Diese Einstellung legt fest, welche Daten an die jeweilige Zielgruppe übermittelt werden. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass nur die jeweils relevanten Informationen im Rahmen der Zustellung bereitgestellt werden.

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Einrichtung eines Tokenpostfachs

Als dritter Zustellweg wird ein Tokenpostfach eingerichtet.

Dieses ermöglicht es bestimmten externen Akteuren – beispielsweise Bestattungsunternehmen – auf zuvor versendete Anträge zuzugreifen. Der Zugriff erfolgt dabei über einen Token, der den Abruf bestimmter, eingeschränkter Antragsinhalte erlaubt.

Voraussetzung für die Nutzung ist die Erstellung eines Tokenpostfachs in der Start-App. Dies funktioniert analog zur Erstellung eines regulären Behördenpostfachs.

Hierzu kann im Bereich Zustellwege über den Button hinzufügen ein weiterer Zustellweg angelegt und als Typ Tokenpostfach ausgewählt werden.

Nach der Auswahl kann die Konfiguration des Tokenpostfachs vorgenommen und das passende Sub-Datenmodell bestimmt werden.

Dieses definiert, welche Teile des Antrags über den Token einsehbar sind. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass nur die für den jeweiligen Empfänger vorgesehenen Informationen bereitgestellt werden.

Das Feld Bezeichnung ist ein Pflichtfeld und muss ausgefüllt werden.

Hier kann beispielsweise eine Bezeichnung wie Beerdigungsinstitute oder ein vergleichbarer Name eingetragen werden.

Im Tokenpostfach werden die Anträge somit technisch gespeichert, jedoch nicht angezeigt. Nur das Token erlaubt den Zugriff auf bestimmte Teile des bereits abgesendeten Antrags.

Ein Tokenpostfach ist immer einer Start-App fest zugeordnet und kann ausschließlich über die Start-App angelegt werden. Wird das Tokenpostfach neu angelegt, so wird der Nutzer der Start-App, der das Tokenpostfach anlegt, automatisch zum Besitzer des Tokenpostfachs. Weitere Mitglieder des Tokenpostfach können über die Start-App oder über den Schreibtisch eingeladen werden.

Das Tokenpostfach selbst ist für alle Mitglieder auf dem Schreibtisch sichtbar und kann mit einem Klick geöffnet werden.

Beim Token-Postfach sollte über die Option konfigurieren festgelegt werden, dass Bestattungsdienstleister ausschließlich ein Sub-Datenmodell erhalten.

Diese Einstellung stellt sicher, dass beim Zugriff über den bereitgestellten Token nur die für den jeweiligen Empfängertyp relevanten Antragsdaten angezeigt werden.

Auf diese Weise wird der Datenschutz gewahrt und verhindert, dass Dritte – in diesem Fall die Bestattungsdienstleister – Zugriff auf vollständige Antragsinhalte oder vertrauliche personenbezogene Informationen erhalten, die nicht für sie bestimmt sind.

Zusätzlich kann festgelegt werden, dass nur bestimmte Bestattungsinstitute, die der Gruppe Bestatter zugeordnet sind, Einsicht in die Antragsinhalte erhalten.

Diese Einstellung erlaubt eine gezielte Zugriffssteuerung innerhalb der berechtigten Benutzergruppe und sorgt dafür, dass ausschließlich autorisierte Bestatter die für sie vorgesehenen Antragsdaten über das Tokenpostfach einsehen können.

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Alle Gruppen und deren Mitglieder werden von Administratioren des Plattformbetreibers oder dem FJD Service-Center verwaltet.

Das Service-Center der FJD unterstützt gerne bei der Erstellung einer Gruppe.

Am Ende der Antragsstrecke wird dem Arzt ein Token angezeigt, der den Zugriff auf die für Bestattungsdienstleister vorgesehenen Antragsinhalte ermöglicht.

Dieser Token kann anschließend an den jeweiligen Bestattungsdienstleister weitergegeben werden. Der Bestatter kann über diesen Zugriffstoken die für ihn freigegebenen Informationen aus dem Antrag abrufen – vorausgesetzt, das Tokenpostfach wurde zuvor korrekt konfiguriert und das entsprechende Sub-Datenmodell für Bestattungsdienstleister ist hinterlegt.

Ein unvollständig ausgefüllter Antrag kann an einen anderen Arzt übergeben werden.

Die Übergabe sowie die spätere Wiederaufnahme des Antrags durch einen Arzt erfolgt ebenfalls mittels Token.

Nach der Übergabe wird automatisch ein Token generiert, der dem empfangenden Benutzer den Zugriff auf den übergebenen Antrag ermöglicht.

Dieser Token wird dem Arzt nach Abschluss der Übergabe angezeigt und kann anschließend an den nächsten Arzt weitergegeben werden.

Jedes Token für die Übergabe ist nur ein Mal nutzbar.

Ein Arzt kann die Bearbeitung eines Antrags an einen anderen Arzt innerhalb derselben Benutzergruppe übergeben.

Dabei wird automatisch ein Token generiert, mit dem der empfangende Arzt den Antrag öffnen und die Bearbeitung fortsetzen kann.

Die bis zum Zeitpunkt der Übergabe erfassten Daten bleiben vollständig erhalten und stehen dem neuen Bearbeiter nach Eingabe des Tokens wieder zur Verfügung.

Dies ermöglicht eine nahtlose Zusammenarbeit und verhindert den Verlust bereits erfasster Informationen, beispielsweise bei Schichtwechseln oder Vertretungssituationen.

Zustellweg löschen

Über löschen können Zustellwege gelöscht werden, die nicht mehr benötigt werden. Es ist mindestens ein Zustellweg notwendig, um einen Online-Dienst nutzen zu können.

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