Verknüpfung eines Widerspruchsverfahrens verwalten
Zu einem Online-Dienst kann ein Widerspruchsverfahren verknüpft werden, das entweder intern auf der EFAST-Plattform verfügbar ist oder extern über eine URL dem Antragsteller angeboten wird. Im Verfahren wird hierzu ein Link zum jeweiligen Widerspruchsverfahren konfiguriert.
Wird ein internes Widerspruchsverfahren in einer EFAST-Plattform angelegt, so kann im Verlauf des Prozesses ein Online-Dienst definiert werden, mit dem das Widerspruchsverfahren verlinkt werden soll. Ein solches Verfahren kann für mehrere Online-Dienste genutzt werden, die dann nur noch verlinkt werden müssen.
Die Option Widerspruchsverfahren verknüpfen in der Verfahrenskonfiguration
In der Verfahrenskonfiguration zu einem Online-Dienst in einer Start-App findet sich der Punkt Widerspruchsverfahren und der Menüpunkt Widerspruchsverfahren verknüpfen
.
Durch einen Klick auf Widerspruchsverfahren verknüpfen
öffnet sich ein Dialog, mit dem festgelegt werden kann, ob ein bestehender Link entfernt werden soll, ein internes oder externes Widerspruchsverfahren verknüpft werden soll.
Verknüpfung löschen
Soll die Verknüpfung zu einem Widerspruchsverfahren entfernt werden, so muss kein Widerspruchsverfahren verknüpft
aus der Menüauswahl des Dialogs gewählt werden und der Button Speichern
angeklickt werden.
Nach dem Speichern der ausgewählten Option wird wieder die Verfahrenskonfiguration angezeigt. Um die Änderung zu übernehmen, muss die geänderte Konfiguration aktiviert werden.
Externes Widerspruchsverfahren verknüpfen
Soll für den Widerspruch zu einem Online-Dienst ein externes Widerspruchsverfahren verknüpft werden, muss der Menüpunkt Externes Onlineverfahren wählen
ausgewählt werden. Dadurch wird die Eingabezeile URL Externes Widerspruchsverfahren im Dialog angezeigt, in welche die entsprechende URL, inklusive etwaiger Parameter, eingegeben werden.
Nach dem Speichern der ausgewählten Option wird wieder die Verfahrenskonfiguration angezeigt. Um die Änderung zu übernehmen, muss die geänderte Konfiguration aktiviert werden.
Internes Widerspruchsverfahren verknüpfen
Um eine bereits angelegtes, internes Widerspruchsverfahren mit einem Online-Dienst einer EFAST-Plattform zu verknüpfen, muss die Option Internes Onlineverfahren wählen
selektiert werden. Dadurch öffnet sich eine Liste der im System angelegte Widerspruchsverfahren (siehe Ein Widerspruchsverfahren anlegen).
Nach der Auswahl eines Widerspruchsverfahrens aus der Liste und der Bestätigung durch einen Klick auf Speichern
gelangt man zurück in die Verfahrenskonfiguration. Dort wird das verknüpfte nun Verfahren angezeigt und mit einem Klick auf den Link hinter dem Titel gelangt man in die Konfiguration des Widerspruchsverfahrens.
Zwischen der Konfiguration eines Online-Dienstes und eines Widerspruchsverfahrens gibt es keinen Unterschied. Die fehlenden Einstellungen werden am Anfang der Seite der Verfahrenskonfiguration als Warnung aufgelistet. Die notwendigen Konfigurationsschritte werden im Artikel zur Verfahrenskonfiguration beschrieben.