Auf einer digitalen Bescheinigung kann eine Signatur in Form eines QR-Codes angebracht sein, die sich mittels Bescheinigungsprüfer verifizieren lässt und die wesentlichen Daten der Bescheinigung anzeigt.
Der in der Bescheinigung hinterlegte QR-Code enthält Daten, die aus dem Inhalt der entsprechenden Antragsfelder generiert werden. Beim Scannen des QR-Codes erscheinen in der App Name, Vorname des Inhabers der Bescheinigung, die bescheinigende Stelle und das Datum der Einreichung des Antrags.
Der QR-Code, der die Echtheit der Bescheinigung bestätigt, kann von der Behörde mit dem digitalen
Bescheinigungsprüfer gescannt und geprüft werden.
Eine Checker-App findet sich unter https://checker.ifsb.cp.niedersachsen.de/, diese wird für die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz in Niedersachsen genutzt.
Wurde in der Antragskonfiguration kein Signatur-Service ausgewählt, wird die Bescheinigung ohne QR-Code erstellt und eine Prüfung mit dem Bescheinigungsprüfer ist nicht möglich.
Der Inhalt des QR-Codes kann mit jedem QR-Scanner gelesen werden, eine Prüfung der Signatur ist nur mit dem Bescheinigungsprüfer möglich.