Benutzerhandbuch EFAST

Umstieg von Zuständige-Stelle App auf Start-App

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Die Zuständige-Stelle (ZS) App ist das Frontend des Antragsmanagementsystems (AMS) v2 und ist der Vorgänger des AMS v3, welches den Bürger-Client (BCL) als Frontend nutzt.

Der BCL ist ein modernes und benutzerfreundliches Frontend, das unter dem Aspekt “Mobile First” entwickelt wurde. Er erfüllt alle Kriterien in Bezug auf die Barrierefreiheit.

Dieser Artikel fasst die wenigen, einfachen Schritte für einen Umstieg zusammen.

Zugriff auf die Start-App prüfen

  1. Aufruf der EFAST Login-Seite.

  2. Anmeldung über den Bereich (Reiter) Login für Behörden durchführen.

  3. Links im Menü auf den Link App Bibliothek klicken.

  4. Wenn die entsprechende Berechtigung vorliegt, wir in der Liste die Start-App angezeigt.

  5. Falls die Start-App nicht zu sehen ist, aber die App Zuständige Stelle zu sehen ist, reicht ein formloser Antrag per E-Mail an service@fjd.de, um Behördenrechte für die Start-App mit dem Büger-Client (BCL) zu erhalten.

Ansicht der App Bibliothek, wenn die Berechtigung für die App Zuständige Stelle (AMS v2) und die Start-App (AMS v3) vorliegen.

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Wenn keine der beiden Apps angezeigt wird, besitzt der EFAST-Account keine Behördenrechte. Um Behördenrechte zu beantragen, sollten die Schritte auf der folgenden Seite befolgt werden.

https://docs.efast.digital/bhefast/behorden-rechte-beantragen

Wie geht es dann weiter?

Sobald die Behördenrechte erteilt wurden, kann links im Menü über den Punkt App-Bibliothek unbegrenzt viele Start-Apps auf dem Schreibtisch anlegt- und BCL-Anträge konfiguriert werden. Die Verfahrensvorlagen zu den Leistungen befinden sich entweder im App Store oder dem Marketplace hinter der Option Verfahren im Menü

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Das universelle Onlineverfahren bietet eine Vorlage zu einem sehr allgemein gehaltenem Verfahren, das eine Konfiguration in beschränktem Umfang zulässt. Es können beispielsweise Felder über die Konfiguration ein- und ausgeblendet werden.

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Eine weitere Alternative, um Online-Dienste vollständig eigenständig und individuell zu konfigurieren, bietet der Online-Dienst-Builder.

Für die Nutzung ist eine Freischaltung durch den Plattformbetreiber erforderlich.

Kontaktmöglichkeiten

Anbindungsprozess und Konfiguration von Online-Diensten:

FJD Service Center
der FJD Information Technologies AG im Auftrag des Landes Niedersachsen
Telefon: 089 – 99023699 (Mo.–Do. 09:00–17:00 Uhr · Fr. 09:00–16:00 Uhr)
E-Mail: service@fjd.de

Inhaltliche Fragen zu Leistungen:

Niedersachsen - IT.Niedersachsen

Thüringen - TFM

  • Thüringisches Finanzministerium - IT-Basisdienste für Kommunen
    Internet: IT-Basisdienste