Nachreichen von Unterlagen
Das Feature Nachreichen von Unterlagen ermöglicht es einer Behörde, ihren Kunden das Nachreichen von Unterlagen online zu ermöglichen. Hierzu kann ein internes oder externes Verfahren konfiguriert werden.
Übersicht
Ähnlich dem “Universellen Onlineverfahren” ist in der EFAST-Plattform ein (versioniertes) Template hinterlegt, anhand dessen neue Verfahren für das Nachreichen von Unterlagen angelegt oder bestehende aktualisiert werden.
Das Nachreichen von Unterlagen kann zu einem in der betreffenden Start-App vorhandenem Verfahren, dies schließt auch universelle Onlineverfahren ein, angelegt werden. Wird dies zu einem in der betreffenden Start-App bestehendem Verfahren angelegt, werden Teile der Konfiguration übernommen und das Nachreichen wird mit dem Verfahren verknüpft.
Die Start-URL des Verfahrens zum Nachreichen von Unterlagen wird in den Metadaten jedes Antrags des verknüpften Verfahrens an die Behörde übermittelt, damit sie für die Verwendung in Bescheiden leicht zugreifbar ist.
Diese Verknüpfung kann jederzeit beim betreffenden Verfahren nachträglich bearbeitet oder entfernt werden. Dort kann ebenso ein externes Verfahren durch Verlinkung verknüpft werden, um Unterlagen weiterzureichen.
Mit einer bestehenden Verknüpfung können Verfahren zum Nachreichen von Unterlagen nicht gelöscht werden. Erst nachdem die Verknüpfung gelöst wurde, ist eine Löschung möglich.