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Nachreichen von Unterlagen - Verknüpfung verwalten

Zu einem Online-Dienst kann ein Verfahren zum Nachreichen von Unterlagen verknüpft werden, das entweder intern auf der EFAST-Plattform verfügbar ist oder über eine externe URL dem Antragsteller angeboten wird. Im Verfahren wird hierzu ein Link zum jeweiligen Verfahren zum Nachreichen von Unterlagen konfiguriert.

Wird Nachreichen von Unterlagen intern in einer EFAST-Plattform angelegt, so kann im Verlauf des Prozesses ein Online-Dienst definiert werden, mit dem das Verfahren zum Nachreichen von Unterlagen verlinkt werden soll. Ein solches Verfahren kann gleichzeitig für mehrere Online-Dienste genutzt werden, die dann nur noch verlinkt werden müssen.

Verfahren zum Nachreichen von Anlagen verknüpfen

In der Verfahrenskonfiguration zu einem Online-Dienst in einer Start-App findet sich der Menüpunkt Verfahren zum Nachreichen von Anlagen verknüpfen.

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Durch einen Klick auf Verfahren zum Nachreichen von Anlagen verknüpfen öffnet sich ein Dialog, mit dem festgelegt werden kann, ob ein bestehender Link entfernt werden soll, ein internes oder externes Verfahren zum Nachreichen von Anlagen verknüpft werden soll.

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Verknüpfung löschen

Soll die Verknüpfung zum Nachreichen von Anlagen entfernt werden, so muss kein Verfahren zum Nachreichen von Anlagen verknüpft aus der Menüauswahl des Dialogs gewählt werden und der Button Speichern angeklickt werden.

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Nach dem Speichern der ausgewählten Option wird wieder die Verfahrenskonfiguration angezeigt. Um die Änderung zu übernehmen, muss die geänderte Konfiguration aktiviert werden.

Externes Onlineverfahren verknüpfen

Soll für das Nachreichen von Anlagen zu einem Online-Dienst ein externes Onlineverfahren verknüpft werden, muss der Menüpunkt Externes Onlineverfahren wählen ausgewählt werden. Dadurch wird die Eingabezeile URL Externes Verfahren zum Nachreichen von Anlagen im Dialog angezeigt, in welche die entsprechende URL, inklusive etwaiger Parameter, eingegeben werden muss.

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Nach dem Speichern der ausgewählten Option wird wieder die Verfahrenskonfiguration angezeigt. Um die Änderung zu übernehmen, muss die geänderte Konfiguration aktiviert werden.

Internes Onlineverfahren verknüpfen

Um eine bereits angelegtes, internes Verfahren zum Nachreichen von Anlagen mit einem Online-Dienst einer EFAST-Plattform zu verknüpfen, muss die Option Internes Onlineverfahren wählen selektiert werden. Dadurch öffnet sich eine Liste der im System angelegte Widerspruchsverfahren (siehe Nachreichen von Unterlagen anlegen).

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Nach der Auswahl eines Verfahrens aus der Liste und der Bestätigung durch einen Klick auf Speichern gelangt man zurück in die Verfahrenskonfiguration des Online-Dienstes. Dort wird das verknüpfte Verfahren nun angezeigt und mit einem Klick auf den Link hinter dem Titel gelangt man in die Konfiguration des Verfahrens zum Nachreichen von Anlagen.

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Zwischen der Konfiguration eines Online-Dienstes und eines Verfahrens zum Nachreichen von Anlagen gibt es keinen Unterschied. Die fehlenden Einstellungen werden am Anfang der Seite der Verfahrenskonfiguration als Warnung aufgelistet. Die notwendigen Konfigurationsschritte werden im Artikel zur Verfahrenskonfiguration beschrieben.

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