Nachreichen von Unterlagen - Start-URL des Verfahrens
Um den Zugang zu dem verknüpften Verfahren für das Nachreichen von Anlagen zu vereinfachen, wird der Link oder die Start-URL nicht nur in der Verfahrenskonfiguration dargestellt, sondern wird der Behörde im Deckblatt.pdf und Antragsformular angezeigt. Der Antragsteller bekommt diese URL auf der Abschlussseite, in der Bestätigung über den Versand des Antrages und im Belegexemplar angezeigt.
Eine Behörde erhält die Information über ein verknüpftes Verfahren zum Nachreichen von Anlagen über die Verfahrenskonfiguration, das Antragsformular und, bei Zustellung in das Behördenpostfach, im Deckblatt. So kann die Behörde einem Antragsteller jederzeit den Link zum Nachreichen von Anlagen, unabhängig vom Zustellweg, erneut übermitteln.
Abschlussseite
Nach dem Absenden des Antrages wird dem Antragsteller die Abschlussseite mit Informationen zu seinem Antrag angezeigt. Zu diesen gehört auch die Start-URL zum Verfahren für das Nachreichen von Anlagen. Mit einem Klick auf diese URL wird das entsprechende Verfahren gestartet.
Bestätigungsnachricht und Belegexemplar
In der Betätigung über den Versand des Antrages erhält der Antragsteller ebenfalls den Link zum Verfahren für das Nachreichen von Anlagen.
Unter den Anlagen der Bestätigung findet sich auch das Belegexemplar des Antrages, welches ebenfalls den Link für die Nachreichungen von Anlagen enthält.
Deckblatt aus dem Behördenpostfach
Eine Behörde erhält bei Zustellung der Antragsdaten in das Behördenpostfach eine Datei deckblatt.pdf mit den Metadaten des Antrages, diese enthält auch den Link zum Verfahren für das Nachreichen von Anlagen.
Die Datei print.pdf entspricht dem Belegexemplar des Antragstellers und enthält auf der Startseite ebenfalls die URL zu dem Verfahren für das Nachreichen von Unterlagen.
Bei einer Zustellung über FIT-Connect entfällt die Datei deckblatt.pdf, da die URL des Verfahrens zum Nachreichen von Anlagen im Antragsformular enthalten ist, verfügt die Behörde weiterhin über die Start-URL.