Bescheinigung (QR-Code)
In diesem Dialog wird die Ausstellung von Bescheinigungen festgelegt. Es wird festgelegt, ob nach dem Absenden eines Antrages eine digitale Bescheinigung erstellt wird und ob diese immer oder erst nach dem Bezahlen der Gebühren gedruckt werden kann.
Folgende Bescheinigungsvorlagen sind möglich:
Standardvorlage (nicht empfohlen)
Verfahrensvorlage (wird mit der jeweiligen Verfahrensvorlage ausgeliefert und ist für die produktive Nutzung vorgesehen)
Spezifische Vorlage (durch Hochladen über das Aktionsmenü rechts oben in der Konfiguration der Bescheinigung)
Spezifische Vorlagen und Verfahrensvorlagen können nur ausgewählt werden, wenn sie aktiviert und vorhanden sind.
Soll auf der Abschlussseite des Antrags eine digitale Bescheinigung mit einem QR-Code erstellt werden, setzt dies einen Signatur- bzw. Zertifikatsservice voraus. Der hinterlegte QR-Code enthält Daten, die aus den Antragsfeldern generiert werden. Beim Scannen des QR-Codes erscheinen Name, Vorname, bescheinigende Stelle und Datum der Einreichung des Antrags.


Mit der oben gezeigten Einstellung kann, vorausgesetzt der Antrag wurde bezahlt, die digitale Bescheinigung vom Antragsteller nach erfolgreicher Absendung des Antrags selbst ausgedruckt werden. In diesem Fall enthält diese – anders als bei der Bezahlquittung – einen QR-Code, der die Echtheit der Bescheinigung bestätigt.
Der QR-Code kann über das Smartphone mit dem digitalen Bescheinigungsprüfer https://checker.ifsb.cp.niedersachsen.de/ gescannt werden und zeigt die Gültigkeit des Zertifikats an. Wählt man keinen Signatur-Service aus, wird die Bescheinigung ohne QR-Code erstellt und eine Prüfung mit dem Bescheinigungsprüfer ist nicht möglich.
Der QR-Code kann beispielsweise mit der Infektionsschutzbelehrung verwendet werden:

Bei einer Zustellung der Anträge in das interne Behördenpostfach kann der Ausdruck der Bescheinigung auch durch die Behörde erfolgen, welche diese dann signieren und siegeln kann. Durch diese Funktion wird es einer Behörde auch ermöglicht, eine Bescheinigung zu einem späteren Zeitpunkt auf Anfrage zu drucken und dem Antragsteller zukommen zu lassen.

Bescheinigung mit QR-Code:


Mit dem digitalen Bescheinigungsprüfer https://checker.ifsb.cp.niedersachsen.de/ kann die Gültigkeit geprüft werden:

Für die Erstellung einer spezifischen Bescheinigungsvorlage steht der Plattformbetreiber zur Verfügung.