EU-Feedback Komponente
Um die EU Durchführungsverordnung 2020/1121 umzusetzen, muss in bestehenden Webseiten eine Feedback-Komponente zur Einholung und den Austausch der Nutzer-Rückmeldungen sowie der Erhebungs- und Austauschmethode für Nutzerstatistiken eingebaut werden.
Diese finden Sie auf der Abschlussseite des Antrags:

