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EU-Feedback Komponente

Um die EU Durchführungsverordnung 2020/1121 umzusetzen, muss in bestehenden Webseiten eine Feedback-Komponente zur Einholung und den Austausch der Nutzer-Rückmeldungen sowie der Erhebungs- und Austauschmethode für Nutzerstatistiken eingebaut werden.

Diese finden Sie auf der Abschlussseite des Antrags:

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