Verfahren vorkonfigurieren
Bei bestimmten Antragsverfahren ist vorgesehen, dass Bestandteile der Antragsstrecke angepasst werden können oder sogar müssen. In solchen Fällen ist die Option "Verfahren vorkonfigurieren" zu sehen. Beim Verfahren „Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz“ wird so beispielsweise festgelegt, was aus einer Liste auswählbar ist. Dazu wählt man Verfahren vorkonfigurieren
aus.


Wird der Stift
oder prepare
ausgewählt, besteht die Möglichkeit, Listeneinträge für die Auswahl bei Antragsstellung anzupassen, zu ergänzen oder zu löschen.

Im Bereich Angepasste Werte
finden sich zunächst die voreingestellte Originalliste. Unter Kommentar
erklärt, was bei Änderungen zu beachten ist.
Änderungen werden durch Auswählen der Checkbox Angepasste Werte verwenden
und Speichern
aktiviert.

Die Originalliste wird anschließend unten im Bereich Originalwerte
angezeigt.
Um zur Originalliste zurückzukehren, müssen lediglich die Originalwerte aus dem unteren Bereich kopieren und oben im Bereich Angepasste Werte
wieder einfügen.