Verfahren vorkonfigurieren
Bei bestimmten Antragsverfahren ist vorgesehen, dass Bestandteile der Antragsstrecke angepasst werden können oder sogar müssen. In solchen Fällen ist die Option "Verfahren vorkonfigurieren" zu sehen. Beim Verfahren „Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz“ wird so beispielsweise festgelegt, was aus einer Liste auswählbar ist. Dazu wählt man Verfahren vorkonfigurieren aus.


Wird der Stift oder prepare ausgewählt, besteht die Möglichkeit, Listeneinträge für die Auswahl bei Antragsstellung anzupassen, zu ergänzen oder zu löschen.

Im Bereich Angepasste Werte finden sich zunächst die voreingestellte Originalliste. Unter Kommentar erklärt, was bei Änderungen zu beachten ist.
Änderungen werden durch Auswählen der Checkbox Angepasste Werte verwenden und Speichern aktiviert.

Die Originalliste wird anschließend unten im Bereich Originalwerte angezeigt.
Um zur Originalliste zurückzukehren, müssen lediglich die Originalwerte aus dem unteren Bereich kopieren und oben im Bereich Angepasste Werte wieder einfügen.